
Dr. Volker Schmiedel
Habichtswald Klinik
34131 Kassel
Telefon 0561 3108-101
E-Mail schmiedel@habichtswaldklinik-ayurveda.de
Ende letzten Jahres hat das BfArM (Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte) ein Stufenplanverfahren mit dem
Ziel eröffnet, die Zulassungen für Kava-Kava- und Kavain-haltige
Arzneimittel zu widerrufen. Kava-Kava-Präparate, die sich in der
Naturheilkunde millionenfach bewährt haben, wären damit vom Markt!
Was war geschehen? Beim BfArM gingen 24 Berichte über
Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei
Kava-Kava-Präparaten ein, darunter war sogar ein Todesfall. Also -
ähnlich wie beim Lipobay® vor einigen Monaten - ein neuer
Arzneimittelskandal, diesmal sogar durch ein angeblich "harmloses"
Naturpräparat? Unser Naturarzt-Autor Dr. Volker Schmiedel geht den
Hintergründen nach
Abwehr von Arzneimittelrisiken
Am 8.11.01 veröffentlichte das BfArM mit dem Betreff "Abwehr von
Arzneimittelrisiken" folgende Verlautbarung (Auszüge): "Auf der
Basis der hier vorliegenden Unterlagen und Erkenntnisse hält es das
Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht für
vertretbar, die o.g. Arzneimittel weiterhin in den Verkehr zu
bringen, da der begründete Verdacht besteht, dass sie bei
bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über
ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft
vertretbares Maß hinausgehen. Es ist daher beabsichtigt, die
Zulassungen für die o.g. Kava-Kava (Piper methysticum)-haltigen und
Kavain-haltigen Arzneimittel zu widerrufen.
Begründung:
Kava-Kava- oder Kavain-haltige Arzneimittel können daher offenbar
hepatotoxische (leberschädigende, d. Verf.) Reaktionen auslösen,
deren Schwere über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen
Wissenschaft vertretbares Maß hinausgeht und denen keine
hinreichend belegte therapeutische Wirksamkeit
gegenübersteht."
Im weiteren werden 24 Spontanberichte über Verdachtsfälle
unerwünschter Arzneimittelwirkungen mit Leberbeteiligung
aufgeführt, darunter Meldungen von Leberversagen, cholestatischer
Hepatitis (Leberentzündung mit Gallestau) und Leberzirrhose. In
einem Fall verlief die unerwünschte Wirkung an der Leber
tödlich.
Also ein neuer Arzneimittelskandal? Ja und nein! Ähnlich wie beim
Lipobay®-Skandal (siehe "Lipobay- jeder bekommt sein Fett weg",
Naturarzt 11/01) liegt der Skandal ganz woanders. Die Ursache des
Skandals ist keineswegs in der "Gefährlichkeit" von
Kava-kava-Medikamenten zu suchen, sondern im skandalös schludrigen
Umgang einer deutschen Behörde mit Daten zu Arzneimitteln,
jedenfalls bei Arzneimitteln der Naturheilkunde, während diese
Behörde bei chemisch-synthetischen Pharmazeutika eine merkwürdige
Großzügigkeit an den Tag zu legen scheint. Und es ist auch nicht
nur ein Skandal, es sind deren gleich mehrere:
1. Skandal: Die Information
Wie schon beim Lipobay® habe ich als verordnender und daher in der
Verantwortung stehender Arzt auch bei Kava-Kava von möglichen
Risiken nicht etwa durch Fachinformationen der Hersteller oder
durch Mitteilungen des Bundesamtes direkt an die Ärzte erfahren,
sondern aus einer spärlichen Pressemitteilung der lokalen Zeitung.
Nähere Informationen wie oben ausgeführt habe ich erst Tage später
erhalten. Was ist das für eine Informationspolitik? Warum wird erst
die Presse und dann die verordnenden Therapeuten informiert? Macht
sich irgend jemand Gedanken darüber, was es für das
Arzt-Patienten-Verhältnis bedeutet, wenn der Patient am Montag nach
der Lektüre der Wochenendzeitung in die Praxis kommt und sagt: "Was
haben Sie mir denn da für ein Medikament verordnet? Ich möchte doch
nur sanft und ohne Risiken behandelt werden und dann verschreiben
Sie mir so ein gefährliches Mittel?!" Und der Arzt oder
Heilpraktiker kann nur mit den Schultern zucken und erwidern: "Es
tut mir leid. Ich habe dieses Mittel tausendfach verordnet und nie
einen Leberschaden gesehen. Nähere Informationen der Behörde oder
der Hersteller habe ich leider nicht. Ich habe auch erst gestern
aus der Zeitung davon erfahren."
Aber vielleicht gibt es in einer Medizin und in einer
Gesundheitspolitik, in der sich nahezu alles um High-Tech-Geräte,
um gentechnologisch erzeugte Pharmaka und um die angebliche
Ausmerzung von Krankheiten mit den Stammzellen von Embryonen, die
dem Fortschritt der Medizin leider geopfert werden müssen, dreht,
keinen Raum mehr für die seit Beginn der Heilkunst so wertvollen
persönlichen Beziehung zwischen Behandler und Behandeltem...
2. Skandal: Gab es andere Ursachen?
Eine häufige Ursache für Leberschäden sind virusbedingte
Hepatitiden (Leberentzündungen). Bei jedem Patienten, der mit
erhöhten Leberwerten zu mir kommt, die ich durch Alkohol oder
Übergewicht nicht erklären kann oder die sich durch Alkoholkarenz
oder Gewichtsreduktion nicht normalisieren, führe ich einen
Hepatitis-Suchtest durch, um diese Krankheiten auszuschließen oder
nachzuweisen. Dieses Vorgehen ist eine medizinische
Selbstverständlichkeit, die jeder Medizinstudent im 6. Semester
beherrscht. Nicht so beim BfArM! Während die Fälle aus der Schweiz
- von den Verdachtsfällen stammten einige aus dem Ausland - sauber
dokumentiert waren und entsprechende Virus-Untersuchungen
enthielten, lagen diese wichtigen Befunde bei den deutschen
Verdachtsereignissen nur in den wenigsten Fällen vor.
Man hatte sich nicht einmal die Mühe gemacht, einen der
Hauptverdächtigen für Leberschäden, nämlich Hepatitis-Viren als
Ursache auszuschließen. Man hatte ja schon einen Täter - das böse
Kava-Kava! Ein Kommissar, der in einem Mordfall so lax mit den
Indizien umginge, würde wohl umgehend vom Dienst suspendiert
werden.
3. Skandal: Wie viele Fälle gab es
wirklich?
Neben der Liste mit den veröffentlichten 24 Verdachtsfällen
existiert noch eine zweite, interne Liste mit 32 Fällen, die auch
die Fälle aus der Schweiz und der Literatur enthält. Beide Listen
enthalten jedoch offensichtlich eine ganze Reihe von
Mehrfachmeldungen.
Jeder kann einen Verdachtsfall einer unerwünschten
Arzneimittelwirkung an das BfArM melden - der Hersteller, der Arzt,
der Heilpraktiker, das Krankenhaus, der Patient. So scheint es vier
recht eindeutige Doppelmeldungen (sogar eine Dreifachmeldung)
gegeben zu haben. Nur ein Beispiel: Unter den Nummern 97002825 und
97002551 listet das Amt zwei verschiedene Fälle auf. "Beide"
Patientinnen nahmen die Präparate Phyto-Geriatrikum und Eunova ein.
Das wäre schon ein sehr großer Zufall. Beide hatten die Initialen
S.M. - ein weiterer außergewöhnlicher Zufall. Der einzige
Unterschied lag im Alter der Patientinnen, nämlich 72 bzw. 75
Jahre. Da die Meldebögen meist handschriftlich ausgefüllt werden
und je nach Handschrift die 2 der 5 manchmal sehr ähneln kann,
liegt hier vermutlich ein Übertragungsfehler vor. Ist denn keiner
der hochbezahlten Beamten beim BfArM über diese unglaublichen
Zufälle gestolpert? Aus Platzgründen soll auf die genaue
Beschreibung der übrigen Mehrfachmeldungen - sie sind ganz ähnlich
- verzichtet werden.
4. Skandal: Der Todesfall
Eine 81jährige Patientin hatte über drei Monate ein
Kava-Kava-Präparat eingenommen. Sie verstarb im Verlauf einer
Hepatitis an einem Leberversagen. Für das BfArM ein klarer Beweis
für die Gefährlichkeit von Kava-Kava! Doch wie sahen die
Begleitumstände aus?
Die Patientin nahm neben dem Kava-Kava-Präparat außerdem
Hydrochlorothiazid ein. Diese Substanz kann in seltenen Fällen zu
einer Gelbsucht, also ebenfalls einer Leberstörung, führen.
Verantwortlich für den Tod waren jedoch weder Kava-Kava noch das
Thiazid, sondern eine schwere Leberzirrhose, die aufgrund eines
langjährigen Alkoholmißbrauches bestand! Die alkoholische Ursache
des Leberversagens wurde durch eine Leberbiopsie (Gewebeprobe aus
der Leber) auch bestätigt. Der zirrhotische Umbau der Leber hatte
schon vor der Einnahme von Kava-Kava begonnen, die Patientin wäre
aufgrund ihres Alkoholkonsums in jedem Fall an Leberversagen
gestorben. Merkwürdigerweise wurden diese Einzelheiten der Presse
nicht mitgeteilt...
5. Skandal: Die Begleitmedikation
In der Medizin sind zahlreiche Medikamente bekannt, die eine
leberschädigende Wirkung haben. Nimmt ein Patient nun zwei solcher
Medikamente ein, so kann man natürlich nicht sagen, woher der
Leberschaden kommt. Nicht so beim BfArM! Wenn zwei oder mehrere
leberschädigende Substanzen eingenommen werden, so weiß diese
Bundesbehörde offensichtlich, dass es in jedem Fall das Kava-Kava
gewesen sein muss.
Beispiele:
Von den in der internen Liste des BfArM erwähnten 32 Fällen lag bei immerhin 11 eine Begleitmedikation vor, bei der die leberschädigende Wirkung möglicherweise auf eben diese Begleitmedikation und nicht auf Kava-Kava zurückzuführen ist.
6. Skandal: Weitere Ungereimtheiten
Eine Patientin (BfArM-Nummer 99005139) nahm neben dem
Kava-Kava-Präparat Antares® noch Fischöl in hoher Dosierung ein. In
ganz seltenen Fällen kann hierdurch einmal eine vorübergehende
Erhöhung der Leberwerte auftreten. Die Leberwerte normalisierten
sich nach Weglassen des Fischöles trotz weiterer Einnahme von
Antares®! Warum das BfArM diesen Fall trotzdem als Beleg für eine
leberschädigende Wirkung von Kava-Kava ansieht, das wissen die
Götter, ich jedenfalls verstehe dies nicht.
Wenn man Mehrfachmeldungen und Verdachtsfälle mit leberschädigender
Begleitmedikation ausschließt, so bleiben letztlich nur ganze vier
Verdachtsfälle übrig, in denen es keinen anderen Zusammenhang zur
Leberschädigung als den mit Kava-Kava zu geben scheint. Schaut man
sich diese vier Fälle nun einmal genauer an, so lag bei drei Fällen
eine eindeutige Überdosierung vor. Die Patienten hatten über
längere Zeit Dosen eingenommen, die weit außerhalb den von den
Herstellern empfohlenen lagen! Würde das BfArM etwa auf die Idee
kommen, Aspirin® die Zulassung zu widerrufen, wenn Patienten
mehrere Gramm täglich davon einnehmen und sich dadurch ein
Magengeschwür einhandeln? Wohl kaum. Beim Kava-Kava werden diese
Schädigungen durch fehlerhafte Einnahme jedoch seltsamerweise der
Substanz angelastet. Übrig bleibt also von allen Verdachtsfällen
ein einziger Fall, bei dem es unter bestimmungsgemäßer Einnahme von
Kava-Kava zu einer Leberschädigung kam, für die es keine andere
Erklärung gibt. Wegen dieses einen Falles soll nun ein hilfreiches
Medikament vom Markt!
7. Skandal: Die Homöopathie kriegt auch gleich eins
übergebraten
Sämtliche aufgeführten Verdachtsfälle betreffen phytotherapeutische
Zubereitungen, also pflanzliche Heilmittel. An keiner Stelle wird
erwähnt, dass es jemals unter Anwendung einer homöopathischen
Zubereitung zu einer Schädigung gekommen wäre. Sollte es
tatsächlich zu einem Widerruf der Zulassung kommen, so wäre es auch
nachvollziehbar, die Zulassung der homöopathischen Urtinktur zu
widerrufen, da wir hier eine der pflanzlichen nahekommende
Zubereitung haben. Warum aber homöopathische Potenzen, d.h. im
physikalischen Sinne Verdünnungen, gleich mitbetroffen sein sollen,
ist keineswegs schlüssig. Eine D3 entspricht einer Verdünnung auf
das Tausendste, eine D6 sogar auf das Millionste. Selbst wenn von
einer Urtinktur Schäden zu erwarten wären, ist dies bei der D6 mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr der
Fall.
Mit dieser Logik des BfArM müßte übrigens bei nahezu allen
Homöopathika die Zulassung bis zur D6 widerrufen werden. In der
Homöopathie ist es ja gerade das Prinzip, einen "schädlichen Reiz"
zu setzen. Darum werden auch häufig Gifte (z. B. Schlangengifte wie
Lachesis), giftige Schwermetalle (z.B. Quecksilber), Giftpflanzen
(z. B. Tollkirsche) oder auch Säuren (z. B. Schwefelsäure)
eingesetzt. In der Homöopathie wurde hier eine Sicherheitsschranke
eingebaut: Starke Gifte sind bis zur D3 verschreibungspflichtig.
Selbst starke Giftstoffe wie das Quecksilber oder die Digitalis
sind aber ab der D4 frei erhältlich. Da diese Stoffe unverdünnt
enorm schädlich sind, müssten nach der Logik des BfArM doch
eigentlich alle diese Homöopathika bis einschließlich der D6
verboten werden! Hoffentlich habe ich die um unser aller Wohl so
besorgten Beamten jetzt nicht auf eine Idee gebracht...
8. Skandal: Die schulmedizinische
Alternative
Kava-Kava wird bei Angst- und Unruhezuständen eingesetzt. Wenn nun
dieses Medikament nicht mehr zur Verfügung steht, welche
Alternativen haben wir dann? Neben Entspannungsverfahren und
psychotherapeutischen Maßnahmen, die hier selbstverständlich auch
in Frage kommen, bleibt medikamentös von Seiten der konventionellen
Medizin eigentlich nur die Gabe von Tranquilizern (Bromazepam,
Oxazepam oder Diazepam, z. B. Valium®). Wie schaut denn nun allein
das Risiko für die Leber aus, wenn wir Kava-Kava durch Diazepam
ersetzen? Dass Medikamente dieser Substanzklasse nach relativ
kurzer Zeit abhängig machen, dass die Reaktionsfähigkeit und damit
die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt wird, sei hier einmal ganz
außer acht gelassen.
In den letzten zehn Jahren wurden ca. 250 Millionen Tagesdosen
Kava-Kava verordnet. Selbst wenn man die 24 Fälle der BfArM-Liste
zugrunde legt (und wir wissen jetzt, dass diese Zahl falsch,
nämlich viel zu hoch ist), dann träte ca. eine Leberschädigung pro
10 Millionen Tagesdosen auf. Wir wissen jedoch aus anderen
Untersuchungen, dass bei Oxa- und Bromazepam ca. ein Leberschaden
pro Million, bei Diazepam sogar pro 500.000 Tagesdosen auftritt.
Das Risiko für die Leber würde bei einem Austausch also verzehn-
bzw. verzwanzigfacht! Wir würden den Teufel mit dem Beelzebub
austreiben (wenn denn das Kava-Kava der Teufel wäre, was nach den
vorliegenden Erkenntnissen eher unwahrscheinlich ist). Danke,
liebes BfArM, für diesen Bärendienst!
9. Skandal: Der wissenschaftliche
Erkenntnisstand
Im jüngsten Ärzteblatt (Heft 5, 2002) teilt die
"Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft" (AkdÄ), dem man
doch kraft Namen und Amt geballten medizinischen Sachverstand und
wissenschaftliche Kompetenz unterstellen muss, den ärztlichen
Lesern - und jeder deutsche Arzt ist quasi Zwangs-Abbonnent dieses
Blattes - mit: "Nach Ansicht der AkdÄ ist das hepatotoxische
Potenzial Kava-Kava- oder Kavain-haltiger Präparate in der
Nutzen-Risiko-Bewertung ausdrücklich unter dem Aspekt zu sehen,
dass für die Anwendung von Phytotherapeutika bei Angsterkrankungen
oder Angststörungen kein gesicherter, anderen Wirkstoffgruppen
vergleichbarer Wirksamkeitsnachweis vorliegt. Die AkdÄ lehnt nach
dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand die Anwendung
von Kava-Kava- und Kavain-haltigen Therapeutika ab. Zum Beweis
werden zwei Zitate angeführt. Ich habe nachgeschaut: Beide Quellen
sind Therapieempfehlungen bzw. Ratschlage der AkdÄ, d.h. sie
zitieren sich selbst, keine wissenschaftliche Quelle wird
angeführt!
So, jetzt weiß auch jeder deutsche Arzt, wie schädlich und nutzlos
Kava-Kava ist. Natürlich hat die AkdÄ irgendwo recht: Wenn ein
Mittel - egal welches - keinen gesicherten Nutzen aufweist,
möglicherweise aber Risiken, so ist von einer Anwendung abzusehen.
Nebenbei: Fast alle konventionellen Medikamente sind nach strengen
wissenschaftlichen Kriterien nicht so abgesichert, dass ihr Nutzen
überhaupt belegt ist (Beispiel: Zytostatika in der Krebstherapie,
hier existiert eine wirklich evidenz-basierte Therapie nur für
wenige Zytostatika bei nur ganz wenigen Krebsarten). Vom ach so
gefährlichen Kava-Kava wird diese Beweislage aber gefordert.
Ich habe mir einmal die große Mühe gemacht, in der weltweit
wichtigsten medizinischen Datenbank (medline) nach Kava-Kava zu
suchen. Die Mühe war dabei nicht allzu groß: Mit dem Internet
findet man innerhalb von zwei Minuten 139 (Stand 05.02.02) seriöse
wissenschaftliche Quellen (klinische Studien und kritische
Übersichtsarbeiten) zum Stichwort "Kava". Ich bin kein Beamter
einer Arzneimittelbehörde, der sich eigentlich die Zeit nehmen
sollte, alle diese Arbeiten zu lesen, aber ich habe in eine
Vielzahl dieser Arbeiten hineingeschaut und fand eindrucksvolle,
strengen wissenschaftlichen Kriterien genügende Studien, die den
Nutzen von Kava-Kava bei Angst- und Unruhezuständen belegen.
Beispiele:
Üblicherweise finden sich in einer Meta-Analyse einige positive
und einige negative Ergebnisse. Wenn die positiven die negativen
Ergebnissen bei weitem überwiegen, so spricht dies für eine
Wirksamkeit des Medikamentes oder der Methode. dass in einer
Meta-Analyse ausnahmslos alle Studien positiv verlaufen waren, ist
sehr außergewöhnlich und unterstreicht noch einmal die
wissenschaftlich eindeutig nachgewiesene Wirksamkeit von Kava-Kava.
Diese Untersuchung wurde von der Cochrane-Gesellschaft durchgeführt
- das sind sozusagen die "Päpste" der evidenzbasierten, also auf
Beweise gestützten Medizin. Kritischere und unvoreingenommenere
Wissenschaftler sind mir nicht bekannt. Schade, dass die Mitglieder
der AkdÄ sich im Fall von Kava-Kava nicht mit diesen
Wissenschaftlern ausgetauscht haben!
Man soll ja eigentlich nichts unterstellen, da man sich dabei nicht
selten irrt. Ich gebe also zu, dass meine Einschätzung von
medizinischem Sachverstand und wissenschaftlicher Kompetenz bei der
"Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft" - zumindest im
Falle Kava-Kava - möglicherweise eine solche irrige Unterstellung
war. Nach einer eingehenden Meta-Analayse der vorliegenden
Kava-Kava-Studien sind Wissenschaftler, die sich wirklich mit
evidenzbasierter Medizin beschäftigen - und das ist heute der
Goldstandard in der klinischen Therapie - zu der Erkenntnis
gekommen, dass Kava-Kava bei Angst- und Unruhezuständen einen
klinisch messbaren Nutzen entfaltet.
10. Skandal: Zweierlei Maß
Ich bin ein Arzt mit schulmedizinischer Ausbildung,
der sich naturheilkundlich weitergebildet hat. Ich möchte beide
Bereich in meinem therapeutischen Repertoire nicht missen. Ich bin
auch der Meinung, dass sowohl schulmedizinische als auch
naturheilkundliche Medikamente und Verfahren kritisch nach Nutzen
und Risiken beurteilt werden sollten. Aber dann sollten doch gleich
strenge Kriterien angelegt werden. Wenn ich mir die angeblichen
oder tatsächlichen Arzneimittelskandale der letzten Jahre anschaue,
so komme ich immer mehr zur Überzeugung, dass unsere medizinischen
und juristischen Entscheidungsträger auf einem Auge blind sein
müssen.
Oder wie ist es anders zu erklären, dass das "gefährliche"
Kava-Kava in der Schusslinie steht, während bei anderen
Medikamenten das BfArM eine für mich nicht nachvollziehbare
Großzügigkeit walten lässt:
Ich äußere daher einen "Verdacht auf unerwünschte Arzneimittelbundesamtswirkungen": Eine Behörde, die eigentlich dem Wohl der Bürger dienen sollte, scheint nach den oben geschilderten Sachverhalten, nicht dem Schutz der deutschen Bevölkerung zu dienen, sondern unter Vorgabe von wissenschaftlichen Erkenntnissen ein missliebiges, erfolgreiches und vergleichsweise harmloses Pflanzenheilmittel vom Markt zu nehmen. Wenn Arzneimittel Risiken beinhalten, die nach einer Risiko-Nutzen-Abwägung nicht vertretbar sind, so gehören sie tatsächlich nicht in die Pillendosen unserer Patienten. Das gilt für synthetische genauso wie für naturheilkundliche Medikamente! Warum aber immer wieder bei den (meist) relativ ungefährlichen Naturheilmitteln sehr viel strengere Kriterien angelegt zu werden scheinen, als bei anderen Medikamenten, ist mir nicht einleuchtend. Frau Bundesgesundheitsministerin übernehmen Sie!
Warum diese Polemik?
Dieser Artikel enthält nachprüfbare Fakten - soweit ich mich auf
meine Quelle (s.u.) verlassen darf. Dieser Artikel ist aber auch
reich an polemischen Äußerungen. Bei denjenigen, die sich dadurch
gestört fühlen, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich dafür
entschuldigen. Warum reagiere ich so? Ich bin der Ansicht, dass
Bürokraten, die niemals einen Patienten behandelt haben, die
niemals gesehen haben, wie eine starke Unruhe ohne Nebenwirkungen
innerhalb weniger Tage einer seelischen Ausgeglichenheit gewichen
ist, sich erdreisten, mir und meinen Kollegen wertvolle
therapeutische Instrumente aus der Hand zu schlagen. Und dies ohne
jede Veranlassung. Die aufgeführten 24 bzw. 32 Verdachts(!)fälle -
siehe obige "Skandale" - und erst recht der angebliche Todesfall
durch Kava-Kava sind doch bei kritischer und vorurteilsfreier Sicht
hanebüchen. Wenn Kava-Kava vor einem ordentlichen Gericht der
besagten "Verbrechen" Leberschädigungen und Totschlag angeklagt
wäre - Kava-Kava würde doch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
freigesprochen werden müssen. Die "Kommissare" vom BfArM müssten
sich vielmehr vom Richter einen Rüffel anhören wegen ihrer äußerst
mageren Indizien, die für eine Verurteilung in keinem Fall
ausreichen sollten.
Was aber fast noch schlimmer ist: Mit kühler Sachlichkeit unter
Vorgabe von juristischen und (pseudo)wissenschaftlichen Argumenten
wird einer bewährten Arznei der Garaus gemacht, weil diese
scheinbar nicht in das eigene Weltbild passt - sonst würde nicht
dermaßen mit zweierlei Maß gemessen. Aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse von kritischen, seriösen Wissenschaftlern, die ihre
Erkenntnisse nach den strengen Kriterien einer sonst von
konventionellen Ärzten favorisierten eveidenz-basierten Medizin
erworben haben, werden mit einer beispiellosen Ignoranz und
Arroganz einfach nicht zur Erkenntnis genommen.
Was ist zu tun?
Kava-Kava-Präparate sind nach wie vor zugelassen! Wenn wirklich
erhebliche, offensichtliche Risiken bei einem Mittel bestehen, so
wird die Zulassung sofort widerrufen. Das war nicht der Fall und
berechtigt zu der Hoffnung, dass uns Kava-Kava vielleicht doch noch
erhalten bleibt.
Leider haben einige Hersteller in vorauseilendem Gehorsam ihre
Kava-Kava-Präparate vom Markt genommen. Dies erhöht natürlich
nochmals die bereits beim Patienten durch das BfArM geschürte
Angst. Dummerweise wird Kava-Kava ja gerade bei denen bevorzugt
eingesetzt, die ohnehin zu Ängsten neigen. Es gibt aber noch einige
mutige Hersteller, die ihre weiterhin zugelassenen Präparate auch
weiter vertreiben, z. B. Ardeydystin forte®, Kavacur® und
Kava-ratiopharm (hier auch forte).
Patienten und Therapeuten sollten sich nicht von Theoretikern
unnötig verrückt machen lassen. Sicherheitshalber sollten vor einer
Verordnung sowie nach einigen Wochen die Leberwerte (Transaminasen)
bestimmt werden. Liegen bereits Leberwerterhöhungen, andere
Lebererkrankungen, hoher Alkoholkonsum oder die Einnahme weiterer
leberschädigender Medikamente vor, so sollte aus Sicherheitsgründen
auf die Verordnung von Kava-Kava (nach jetzigem Erkenntnisstand)
verzichtet werden.
Die Verteilungskämpfe in der Medizin scheinen immer härter zu
werden. Gerade bei der Naturheilkunde glauben dogmatische Hardliner
der Schulmedizin leichtes Spiel zu haben. Während in Amerika zur
Zeit jährlich mehr als 100 Millionen Dollar in
alternativ-komplementäre Forschung gesteckt wird, weil weitsichtige
Politiker hier einen möglichen Weg aus der Fortschritts- und
Kostenfalle sehen, wird von manchen Politikern, Gesundheitsbeamten,
Hochschulprofessoren und Krankenkassenfunktionären versucht, die
Naturheilkunde systematisch zu zerstören. Und dies gegen den in
Umfragen belegten Willen von mehr als 80 % der Bevölkerung und in
Abstimmungen des deutschen Bundestages nachgewiesenen Forderungen
nach Förderung der Naturheilkunde! Heuer ist Wahljahr. Fragen Sie
die Bundestagskandidaten Ihres Wahlkreises nach Ihrer Einstellung
zur Naturheilkunde! Lassen Sie sich nicht mit Allgemeinplätzen
("Naturheilkunde, find ich gut.") abspeisen, sondern fragen Sie
konkret, was er konkret gegen die schleichende Ausgrenzung
naturheilkundlicher Verfahren und Medikamente aus der deutschen
Medizin zu tun gedenkt. Fordern Sie von Ihrem Arzt
naturheilkundliche Behandlung (wo sinnvoll und möglich). Suchen Sie
bevorzugt Ärzte oder Heilpraktiker auf, die naturheilkundlich
arbeiten. Kaufen Sie in der Apotheke Naturheilmittel, wenn diese
angezeigt sind. Bestehen Sie bei den Kassen darauf, in
ganzheitlichen Kliniken behandelt zu werden. Stimmen Sie mit dem
Stimmzettel, mit den Füßen und mit dem Geldbeutel ab - nur so kann
die Naturheilkunde langfristig in Deutschland überleben!
P.S.: Der Artikel stammt aus dem Sommer 2002. Da ich
immer wieder Anfragen hierzu erhalte, möchte ich den aktuellen
Stand von 4/08 darstellen:
Kava-Kava ist derzeit keine in Deutschland zugelassene Heilpflanze.
Kein Medikament darf Kava-Kava enthalten - Ausnahme stellen
homöopathische Präparationen ab einer bestimmten Verdünnung dar,
wobei wir uns aber nicht mehr im phytotherapeutischen, sondern im
homöopathischen Bereich bewegen. Das Präparat Hevertoval® Tr. (D4)
enthält Kava-Kava. Wer mit Kava-Kava früher gute Erfahrungen
gesammelt hat, kann es damit versuchen.
Kava-Kava ist übrigens nicht "verboten", vielmehr ruht derzeit die
Zulassung. Ich höre immer wieder von Insidermeldungen, die eine
Wiederzulassung unter bestimmten Bedingungen (z.B. Rezeptpflicht,
Laborkontrollen, begrenzte Anwendungszeit und Festlegung einer
maximalen Dosierung) in Aussicht stellen. Ich warte darauf und
könnte damit gut leben - aber soweit ist es (noch) nicht.
Bis dahin dürfen Ärzte kein Kava-Kava verschreiben, Patienten
dürfen es sich auch nicht aus dem Ausland besorgen - weder dürfen
sie es persönlich aus dem Ausland mitbringen, noch über das
Internet bestellen. Dies wäre dann nämlich ein unerlaubter
Arzneimittelimport.
Dass dies nicht nur eine theoretische Warnung ist, sondern auch
eine praktische Relevanz hat, zeigen Berichte, die ich immer mal
wieder von Betroffenen höre. Dabei erhalten Kunden von
ausländischen, meist holländischen Vertriebsfirmen Nachricht von
den Zollbehörden und haben mit juristischen Konsequenzen ihres
unerlaubten Arzneimittelimportes zu rechnen. Man mag dies beklagen
oder nicht - so ist jedenfalls zur Zeit die Rechtslage.
Welche Alternativen gibt es bei Angst- und Unruhezuständen:
Wenn sich bei der Rechtslage etwas ändert, werde ich den Beitrag aktualisieren.
Literatur:
|
Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift "Der Naturarzt". Wir
danken dem Access-Verlag für die freundliche Genehmigung zum
Abdruck.
www.naturarzt-access.de

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Aktualisiert am 02.12.2011